§ 1Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der DIRECT FINANCE GmbH, Elpke 104d, 33605 Bielefeld (im Folgenden „Anbieter") und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde") über die Bereitstellung von Hallenstellplätzen sowie damit verbundener Dienstleistungen zur Einlagerung von Fahrzeugen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen, sofern in den einzelnen Bestimmungen keine Differenzierung erfolgt.
§ 2Vertragsgegenstand
- Der Anbieter stellt dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit einen Stellplatz innerhalb seiner Halle zur Verfügung, in dem der Kunde sein Fahrzeug einlagern kann.
- Je nach gewähltem Tarif (Basis, Komfort, Concierge) umfasst der Vertrag zusätzliche Leistungen, die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung näher beschrieben sind.
- Der Anbieter schuldet keine Verwahrung im Sinne der §§ 688 ff. BGB, sondern ausschließlich die Bereitstellung eines abgeschlossenen, überwachten Stellplatzes nach Maßgabe dieser AGB — sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
§ 3Vertragsabschluss
- Die Darstellung der Tarife auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Mit Absenden des Kontaktformulars oder einer schriftlichen Anfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Stellplatzvertrags ab.
- Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Anbieters bzw. der Übergabe des Stellplatzes zustande.
§ 4Leistungen des Anbieters
- Der Anbieter stellt den Stellplatz in einer geschlossenen, trockenen und klimastabilen Halle zur Verfügung.
- Die Halle wird rund um die Uhr videoüberwacht. Es bestehen eine Alarmanlage sowie eine geprüfte Brandmeldeanlage.
- Der Anbieter ist berechtigt, den konkreten Stellplatz innerhalb der Halle bei betrieblicher Notwendigkeit zu wechseln. Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
- Im Rahmen der gebuchten Zusatzleistungen (z. B. Reinigung, Pflege, Bewegungsfahrten, Werkstattkoordination) erbringt der Anbieter die jeweils vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
§ 5Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Stellplatzgebühr ist im Voraus je Vertragsperiode (halbjährlich bzw. jährlich) gemäß Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Bei Halbjahres- oder Jahresverträgen ist die vereinbarte Gesamtsumme bzw. die jeweilige Rate gemäß Auftragsbestätigung im Voraus zur Zahlung fällig.
- Als Zahlungsmittel wird ausschließlich die Überweisung akzeptiert.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu erheben.
§ 6Pflichten des Kunden
- Der Kunde versichert, Eigentümer des einzulagernden Fahrzeugs zu sein oder über die erforderliche Verfügungsbefugnis zu verfügen.
- Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein und darf keine Mängel aufweisen, die zu Schäden an der Halle oder anderen Fahrzeugen führen können (z. B. starke Leckagen).
- Es dürfen sich keine entzündlichen, explosiven, leicht verderblichen oder gesetzlich verbotenen Gegenstände im Fahrzeug befinden.
- Der Kunde ist verpflichtet, eine für den Einlagerungsort und den Einlagerungszeitraum geeignete Versicherung (insbesondere Kfz-Kasko bzw. Ruheversicherung) zu unterhalten.
- Änderungen seiner Kontaktdaten teilt der Kunde dem Anbieter unverzüglich mit.
§ 7Versicherung und Haftung
- Der Anbieter hat für die Halle eine Betriebshaftpflicht- sowie eine Gebäudeversicherung gegen Feuer, Einbruch und Elementarschäden abgeschlossen.
- Die Haftung des Anbieters für eingelagerte Fahrzeuge ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, für die zwingend gehaftet wird (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
- Soweit das Fahrzeug von einer eigenen Versicherung des Kunden gedeckt ist, tritt der Kunde etwaige Ansprüche gegen den Anbieter vorrangig an seine Versicherung ab.
§ 8Laufzeit und Kündigung
- Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Auftragsbestätigung. Sie beträgt sechs Monate (Halbjahresvertrag) oder zwölf Monate (Jahresvertrag). Kürzere Laufzeiten werden nicht angeboten.
- Sofern nicht ausdrücklich befristet, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ablauf der laufenden Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden fälligen Raten in Verzug ist oder gegen wesentliche Pflichten aus § 6 verstößt.
- Bei außerordentlicher Kündigung durch den Anbieter ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kündigung abzuholen.
§ 9Zugang und Abholung
- Der Zugang zur Halle erfolgt nach den im jeweiligen Tarif vereinbarten Regelungen. Eine Abholung des Fahrzeugs ist mit einer Vorlaufzeit von in der Regel 24 Stunden möglich.
- Der Anbieter darf das eingelagerte Fahrzeug zum Zweck der ordnungsgemäßen Pflege, Verlagerung innerhalb der Halle oder im Rahmen vereinbarter Zusatzleistungen bewegen.
- Bei Beendigung des Vertrags ist der Kunde zur unverzüglichen Abholung des Fahrzeugs verpflichtet. Holt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, kann der Anbieter eine angemessene Standgebühr in Höhe der bisherigen Stellplatzmiete erheben.
§ 10Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 11Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters in Bielefeld.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.
Stand: Juli 2026